AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Frontplatte 4u
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten vorbehältlich einer künftigen Änderung für jede Rechtsbeziehung zwischen Frontplatte4u und unseren Geschäftspartnern. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung.
2. Angebote / Auftragsbestätigung
Alle Preisangaben und Angaben bleiben bis zur Auftragsbestätigung durch Frontplatte4u freibleibend.
Weicht unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Bestellers ab, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn wir nicht binnen 3 Tagen nach Ausstelldatum der Auftrags-bestätigung informiert werden.
3. Verträge
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Frontplatte4u eine Bestellung (schriftliche oder Mail) vorliegt und diese mittels einer Auftragsbestätigung anerkennt wird. Ausserordentliche Bedingungen und Forderungen, welche auf der Kundenbestellung aufgeführt sind, haben nur Gültigkeit, wenn diese auf unserer Auftragsbestätigung übernommen und so bestätigt werden.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart, netto in Schweizer Franken inklusiv der gültigen Mehrwertsteuer, ab Aarwangen. Für die Versand- und Verpackungskosten bis 10Kg werden pauschal CHF12 verrechnet. Die Preise verlieren ihre Gültigkeit nach 30 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisangaben, bei denen ein offensichtlicher Fehler vorliegt, verlieren ihre Gültigkeit in jedem Fall.
5. Lieferfrist
Die Lieferfrist beträgt, wenn nicht im Angebot anders erwähnt, 5-8 Arbeitstage.
Diese beginnt mit der Annahme der Bestellung durch Frontplatte4u und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange sowie vollständige Bezahlung des Auftrages. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, Frontplatte4u nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Besteller nachträglich abgeändert werden. Ebenso wenn Hindernisse auftreten, die Frontplatte4u trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt unverschuldet nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei uns selber, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Hindernisse sind auch Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen, behördlichen Massnahmen oder Unterlassungen und Naturereignisse.
6. Unterlagen
Die zur Produktion notwendigen Unterlagen werden durch Frontplatte4u vertraulich behandelt und unseren Unterlieferanten lediglich zur Verfügung gestellt, wenn dessen Dienstleistung dies verlangt.
7. Zeichnungen und Daten
Der Besteller ist verantwortlich, dass alle Dokumente und elektronische Daten, welche Frontplatte4u für die Produktion zur Verfügung gestellt werden, einwandfrei und auf dem gewünschten Stand sind. Für Abweichungen zwischen Zeichnung und elektronischen Daten übernehmen wir keine Verantwortung. Wir behalten uns vor, Mehraufwände, welche durch nicht brauchbare oder schlechte elektronische Daten verursacht wurden nach Aufwand zu verrechnen.
8. Mängelhaftung, Gewährleistung
Der Besteller hat die Lieferung unmittelbar nach Empfang auf Mängel zu prüfen. Erfolgt eine Mängelrüge nicht unverzüglich nach Empfang der Waren gelten Lieferung und Leistung als genehmigt. Mängel sind schriftlich und ausreichend dokumentiert innerhalb 3 Werktagen an Frontplatte4u zu melden. Weitere Schritte werden dann gegenseitig abgestimmt.
9. Haftung und Haftungsausschluss
Frontplatte4u haftet nur für die Garantieleistungen, welche unter Ziff. 8 aufgeführt sind. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, die nicht von dem Produkt selbst entstanden sind. Beispielsweise Gewinneinbussen, welche durch einen Lieferverzug verursacht wurde, für die Wiedergutmachung des Mangels.
10. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen werden nach erfolgter Auftragsbestätigung fällig.
Als Zahlungsmittel akzeptieren wir TWINT sowie Paypal.
Nach Absprache teilen wir auch unsere Bankverbindung mit, so dass die Vorauszahlungen per Bank- Überweisung getätigt werden kann.
In jedem Fall wird für Ihre Buchhaltung vorgängig eine ordentliche Rechnung ausgestellt.
11. Restgültigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das entsprechende Rechtsgeschäft ungültig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, oder Teile der übrigen Bestimmung sowie das ganze Rechtsgeschäft nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung oder Teils einer Bestimmung tritt die entsprechende zwingende gesetzliche Regel in Kraft.
12. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Frontplatte4u gilt für beide Parteien der Gerichtsstand am Sitz von Frontplatte4u. Wir behalten uns vor, die Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen.
Aarwangen 20.09.2023